Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektro Reineke
Marius Reineke
Birkenkamp 27
37696 Marienmünster

Für die ausgeführten Arbeiten, sowie Auskünfte, Angebote und Beratungen gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.

Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.

Angebot/Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich oder es folgte eine mündliche Zusage. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen etc. sind unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch in diesem Fall gelten die handelsüblichen Toleranzen als zulässig.

Zusicherung, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Termine

Die Einhaltung der vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermine setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Vertragspflichten erfüllt hat.

Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind dann nicht verbindlich, wenn die Einhaltung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Wir haften nicht für Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen.

Zahlung

Zahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit die Parteien keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart haben.

Maßgebend sind ausschließlich die in unseren Angeboten und unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Kaufleuten ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Ausgenommen davon sind Betriebsstoffe, Batterien/Akkus und Leuchtmittel, für deren Lebensdauer wir keine Gewährleistung übernehmen.

Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder aber das Werk neu herstellen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn auf unserer Seite lediglich eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung vorliegt oder der Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug und Vermögensschäden, die auf einfache Fahrlässigkeit beruhen. Gesetzliche Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblicher Abweichung der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt auch dann, wenn unsere Betriebsanleitungen bzw. Wartungsanweisungen nicht eingehalten werden. Gleiches gilt, soweit Veränderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

Eigentumsvorbehalt

Werden die im Rahmen von Reparaturarbeiten eingebauten Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis vor. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und wird deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Dienstherr den Gegenstand zum Zwecke des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Rückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Abnahme

Nach Durchführung der Arbeiten ist eine Abnahme durchzuführen. Die Leistung ist auch dann abgenommen und die Abnahme insoweit erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur erheblich mindert, nicht verweigert werden. Kosten, die durch eine von uns nicht verschuldete Verzögerung der Abnahme entstehen, sind vom Kunden zu zahlen. Die Leistung gilt dann als abgenommen, wenn unser Gewerk in Gebrauch genommen wird.

Urheberrecht

An Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das sachliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung des Lieferers anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Lieferer ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, falls der Kunde vom Lieferer entwickelte Artikel durch Dritte produzieren lässt und von diesem bezieht.

Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.

Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einzelner Klausel wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Vertrag und diese AGB gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

Firmenanschrift

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Birkenkamp 27
37696 Marienmünster
Telefon: +49 (0) 5276 2380000
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